MM Computerservice
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Unsere AGB's

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
der Firma MM Computerservice
Inh. Marco Matzkow

 

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers / Bestellers / Käufers haben keine Gültigkeit. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§1. Maßgebliche Bedingungen
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns als Auftragnehmer (AN) und dem Auftraggeber (AG). Sie gelten auch dann, wenn der AG über eigene Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche verweist, es sei denn, diese werden schriftlich vor Auftragserteilung vereinbart.

§2. Angebote
(1) Angebote sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt unsere Lieferung, ohne dass dem Käufer vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer zustande. Angebote und die Annahme bzw. Bestätigung von Bestellungen erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung. Bei nicht ausreichender Selbstbelieferung sind wir berechtigt, nach einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

§3. Lieferung
(1) Lieferfristen und -termine gelten als annähernd vereinbart. Vorzeitige Lieferung ist zulässig. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager. Wir behalten uns eine Teillieferung vor. Sollte die Auslieferung der Ware verzögert werden, so kann uns der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.

(2) Der AN ist verpflichtet, den bestellten Gegenstand oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald der AN die Lieferung oder Dienstleistungserbringung angeboten hat. Nimmt der AG eine angebotene Dienstleistung ganz oder teilweise nicht ab, so ist der AN berechtigt, 50% der für die Dienstleistung vereinbarten Vergütung als pauschalierten Schadensersatz für die entstandenen Aufwendungen sowie den entgangenen Gewinn zu verlangen, soweit nicht eine höherer Schaden im Einzelfall nachgewiesen wird. Der Besteller ist berechtigt, den vorgenannten pauschalierten Schadensersatz insoweit zu kürzen, als er nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Offensichtlich unrichtige oder unvollständige Lieferungen, sowie offensichtliche Mängel hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit.

§4. Versand und Gefahren
(1) Wir behalten uns die Wahl des Transportweges und -mittels vor. Wir liefern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur im Inland per Vorkasse oder Bar-Nachnahme auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Das Transportrisiko wird auch dann vom Käufer getragen, wenn die Versandkosten ausnahmsweise von uns getragen werden. Gegen eine geringe Gebühr kann die Ware gegen Transportschäden versichert werden.

§5. Gewährleistung
(1) Während eines Zeitraums von 12 Monaten auf die Hardware und 60 Tage auf die Softwarekonfiguration nach Beendigung des Auftrages hat der AG einen Anspruch auf Beseitigung von bei Auftragsdurchführung entstandenen Fehlern und Mängeln (Nachbesserungsrecht). Dazu hat uns der AG schriftlich und tunlichst unter Benennung der Mängelpunkte aufzufordern. Telefonische Rügen gelten auch dann nicht als Mängelrügen in diesem Sinne, wenn dies zu einer Maßnahme durch uns führt oder schon geführt hat. Außerdem hat uns der AG eine angemessene Zeit zur Mängelbehebung einzuräumen. Können wir innerhalb angemessener Frist einen unserer Gewährleistungsverpflichtung unterliegenden Mangel nicht beseitigen und lehnt der AG weitere Arbeiten durch uns ab oder sind weitere Nachbesserungsarbeiten uns nicht zumutbar, so kann der AG wahlweise den Vertrag Rückabwickeln (wandeln) oder die Vergütung mindern (Herabsetzung der Vergütung). Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

(2) Auf Verschleißteile wird grundsätzlich keine Gewähr geleistet

(3) Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Behandlung, Wartung oder unsachgemäße Rücksendung, sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind, werden von den Gewährleistungsansprüchen nicht erfasst.

(4) Schäden, die durch Fremdeingriffe entstanden sind, gehen nicht zu unseren Lasten und werden ebenfalls von den Gewährleistungsansprüchen nicht erfasst.

(5) Transportschäden sind dem Transportunternehmen sofort anzuzeigen.

§6. Haftung aus Delikt
(1) Deliktische Schadenersatzansprüche sind mit Ausnahme vorsätzlicher Handlungen auch soweit Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen davon betroffen sind, ausgeschlossen.

§7. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor.

(2) Nach Zahlungsverzug des AG sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.

(3) Soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz anzuwenden ist, gilt die Rückforderung der Ware oder deren Pfändung nicht als Rücktritt vom Vertrag.

(4) Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der AG diese Ware an Dritte weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Falls unsere Rechte durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches droht, hat uns der AG unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Informationen, die zur Wahrung unserer Rechte geeignet sind oder sein können, zur Verfügung zu stellen. Außerdem hat er die Pflicht, erforderlichenfalls auf unsere Rechte hinzuweisen.

(5) Soweit uns durch den AG zur Sicherstellung unserer gegen ihn vorhandenen Forderung Sicherheiten übertragen worden sind, verpflichten wir uns, einem Austausch gegen eine andere Sicherheit zuzustimmen, sofern zwischenzeitlich eine deutliche Übersicherung zu unseren Gunsten eingetreten ist und uns gleichzeitig eine ebenbürtige und unser Sicherungsinteresse ausreichend berücksichtigende Sicherheit gewährt wird.

§8. Zahlungsbedingungen
(1) Leistungen und Lieferungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der MM Computerservice gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks.

(2) Bei gesonderter Vereinbarung erfolgen Lieferungen Nachnahme oder Vorauskasse. Die Einräumung / Gewährung von Skonti bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der AN berechtigt, von dem betreffenden Fälligkeitszeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.

(4) Der AN  ist berechtigt, für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von 5,00€ zu erheben.

(6) Der AG ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind (§5 (1)) oder unbestritten bleiben. Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§9. Schutzrechte
(1) Der AG sichert zu und haftet uns gegenüber dafür, dass er die dem Auftrag zugrunde liegende Software nutzen darf und alle dafür erforderliche Lizenzrechte besitzt und dass er berechtigt ist, von ihm gespeicherte Daten, die uns bei Auftragserledigung bekannt werden können, uns zugänglich zu machen.

(2) Wir verpflichten uns zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, weder Daten des AG zu übernehmen oder zu nutzen, wozu auch die Weitergabe an Dritte zählt, sofern und soweit wir dazu nicht gesetzlich verpflichtet sind.

§10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Berlin. Wir sind auch berechtigt, wahlweise am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

§11. Haftung für Daten und Hardware
(1) Bei Reparaturen, Ein- und Umbauten an Ihrem PC übernehmen wir keine Haftung für eventuell auftretende Datenverluste. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, seine Daten durch geeignete Maßnahmen (z. B. Backup) zu schützen. Bei Schäden am Gerät wird nur der Zeitwert ersetzt!

§12. Sonstiges
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 
 
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